‼️ §42A Waffengesetz (WaffG)
Der Kubotan darf nach waffenrechtlicher Einstufung des BKA mitgeführt werden
Laut Untersuchung des BKA's ist der Kubaton keine Hieb- und Stoßwaffe nach
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a WaffG. (Waffengesetzbuch) ‼️
Kurse zum Selbstschutz für Firmen und Privatpersonen
Die speziellen Kurse werden nur nach Vereinbarung eingerichtet und den entsprechenden Anforderungen angepasst.
Einige mögliche Inhalte der Kurse:
- Allgemeine Verhaltensregeln zur Eigensicherung in Gefahrensituationen
- Einfache effektive Selbstverteidigungstechniken
- Verteidigungsmöglichkeiten mit verschiedenen Gegenständen (z.B. Kubotan) und freien Waffen usw.
- Sicherer Umgang mit Reizstoffsprühgeräten
- Einsatz und Umgang mit verschiedenen SV-Waffen nach waffenrechtlichen Vorgaben
- Sicherer Umgang mit PTB-Waffen für die ein "kleiner Waffenschein" erforderlich ist.
- Sicherer Umgang mit Home-Defense Waffen
- Sicherung von Gebäuden
- Rechtliches zur Notwehr u.s.w.
Der Leiter der Kurse ist Detlef Kleffmann. Von 1993-2019 leitete er eine Sicherheitsfirma die in vielen Bereichen des Personen-,
Veranstaltungs- und Objektschutzes tätig war. Als erfahrener ehemaliger Waffenträger ist er somit nicht nur theoretisch sondern vor allem auch praktisch mit allen Bereichen rund um das Thema
Sicherheit, Selbstverteidigung und Selbstschutz seit vielen Jahren vertraut.